Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fotografen Malte Scherf
1 Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1 Geltungsbereich
Die Produktion von Fotos, Filmen und Videos (im Folgenden „Aufnahmen“ genannt) und die Erteilung von Lizenzen
an bereits bestehenden Aufnahmen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage nachstehender
Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern
nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden. Diese AGB gelten ab 2020. Alle früheren AGB
verlieren ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.
1.2 Fremde AGB
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht
anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der
Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2 Produktionsaufträge
Produktionsaufträge beinhalten die Anfertigung von Aufnahmen durch den Fotografen im Auftrag des
Auftraggebers.
2.1 Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Fotograf nur anzuzeigen,
wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.
2.2 Bevollmächtigung zur Beauftragung Dritter
Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit
Dritten abgeschlossen werden, ist der Fotograf bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und
für Rechnung des Auftraggebers einzugehen.
2.3 Briefing
Das Briefing des Auftraggebers bildet die Grundlage für die vom Fotografen zu erstellenden Aufnahmen und
Kalkulationen. Das Briefing hat der Auftraggeber vollständig, abschließend und schriftlich (z. B. als schriftliches
Protokoll einer Besprechung, per E-Mail etc.) an den Fotografen zu erteilen. Für den Fall, dass der Auftraggeber
dem Fotografen kein schriftliches Briefing erteilt, bilden das Pre-Production-Meeting (PPM), der bisherige E-Mail-
Verkehr zwischen dem Auftraggeber und dem Fotografen sowie die vom Fotografen angefertigten
Gedächtnisprotokolle zum PPM und Telefonnotizen die Grundlage für die Anfertigung der Aufnahmen.
2.4 Künstlerischer Gestaltungsspielraum
Bei der Anfertigung der Aufnahmen besteht für den Fotografen künstlerische Gestaltungsfreiheit, wobei jedoch die
verbindlichen Vorgaben des Auftraggebers aus Briefing, PPM und/oder mündlichen bzw. telefonischen
Anweisungen zu beachten sind. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen
ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des
Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
2.5 Mängelrügen
Ist der Auftraggeber selbst oder ein von ihm Bevollmächtigter bei der Produktion der Aufnahmen anwesend, hat
dieser die Aufnahmen noch am Set zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Fotografen unverzüglich
zu rügen, damit der Fotograf den Mangel beseitigen und neue Aufnahmen erstellen kann. Unterbleibt die
Mängelrüge, gelten die Aufnahmen als genehmigt und abgenommen.
Ist weder der Auftraggeber noch ein von ihm Bevollmächtigter bei der Produktion der Aufnahmen anwesend, wird
der Fotograf die Aufnahmen nach deren Erstellung an den Auftraggeber senden. Dieser hat die übermittelten
Aufnahmen unverzüglich auf eventuelle Mängel hin zu untersuchen.
Sind die Aufnahmen nach Ansicht des Auftraggebers mangelhaft, hat der Auftraggeber die Mangelhaftigkeit
unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 14. Tag nach Eingang der Aufnahmen gegenüber dem Fotografen
schriftlich anzuzeigen und mindestens einen Mangel zu benennen. Der Auftraggeber kann in diesem Fall die
Abnahme verweigern. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Aufnahmen als vom Auftraggeber abgenommen
(§ 640 Abs. 2 BGB).
2.6 Erreichbarkeit
Falls der Auftraggeber oder ein von ihm Bevollmächtigter bei der Produktion der Aufnahmen selbst nicht anwesend
ist, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass er oder ein von ihm Bevollmächtigter zumindest telefonisch und per
elektronischer Kommunikationsmedien (z. B. E-Mail, SMS etc.) für den Fotografen für kurzfristige Abstimmungen
und Entscheidungen ständig erreichbar ist.
2.7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Soweit der Auftraggeber für die Produktion der Aufnahmen notwendige Informationen, Gegenstände (z. B.
Produkte, Waren etc.), Freigaben etc. zu liefern hat oder sonstige für die Produktion der Aufnahmen relevante
Aufgaben selbst übernimmt (z. B. Buchung von Fotomodellen, Locations oder Catering etc.), hat der Auftraggeber
sicherzustellen, dass die Lieferung, Bereitstellung, der Zutritt zu Locations, die Anreise von Fotomodellen etc.
rechtzeitig erfolgt, sodass die Produktion der Aufnahmen pünktlich zum vereinbarten Termin beginnen kann. Sobald
dem Auftraggeber bekannt ist, dass eine rechtzeitige Lieferung, Bereitstellung, der Zutritt zur Location, die Anreise
von Fotomodellen etc. nicht möglich ist, hat er dies dem Fotografen unverzüglich anzuzeigen. Hat dies eine
Verzögerung der Aufnahmeproduktion zur Folge, und liegt die Ursache dieser Verzögerung in der Sphäre des
Auftraggebers, hat der Auftraggeber die durch die Verzögerung entstandenen Kosten (z. B. zusätzlich notwendig
gewordene Hotelübernachtungen, Location-Tage, Buchungen von Fotomodellen, Stylisten, Visagisten,
Assistenten, Umbuchungen etc.) zu tragen.
2.8 Einholung von Releases
Soweit individualvertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der Auftraggeber bei Personenaufnahmen
und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter
bestehen, verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten
Personen und der Rechtsinhaber gem. dem Kunsturhebergesetz (KUG), der Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO) sowie ggf. weiterer gesetzlicher Bestimmungen einzuholen. In diesem Fall hat der Auftraggeber den
Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die
Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
Die vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn der Fotograf die aufzunehmenden Personen oder Objekte selbst
auswählt, sofern er den Auftraggeber so rechtzeitig über die getroffene Auswahl informiert, dass dieser die
notwendigen Zustimmungserklärungen einholen oder andere geeignete Personen bzw. Objekte für die
Aufnahmearbeiten auswählen und zur Verfügung stellen kann.
2.9 Gelieferte Gegenstände
Mit den vom Auftraggeber für die Produktion gelieferten Gegenständen darf der Fotograf wie folgt verfahren:
Handelt es sich bei den vom Auftraggeber gelieferten Gegenständen um verderbliche Waren (z. B. Lebensmittel),
werden diese vom Fotografen nach Beendigung der Produktion entsorgt.
Handelt es sich bei den vom Auftraggeber gelieferten Gegenständen um nicht verderbliche Gegenstände (z. B.
Kleidung etc.) werden diese nach Beendigung der Produktion an den Auftraggeber auf dessen Kosten
zurückgesandt.
2.10 Bildauswahl
Der Fotograf wählt die Aufnahmen aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt.
Nutzungsrechte werden unter der Voraussetzung vollständiger Zahlung nur an den Aufnahmen eingeräumt, die der
Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.
3 Kündigung/Produktionshonorar/Nebenkosten/Rechnungsstellung
3.1 Kündigung
Beide Parteien können den Auftrag gemäß der gesetzlichen Vorschriften kündigen.
3.2 Zeitüberschreitung
Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat,
wesentlich überschritten, ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar
vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten
Stunden- oder Tagessatz.
3.3 Zusatzleistungen und zusätzliche Arbeiten
Zusatzleistungen und über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehende Arbeiten, insbesondere die
Anfertigung von Bildern über den bei Vertragsbeginn festgelegten Umfang hinaus, sind nach Zeitaufwand
gesondert zu vergüten.
3.4 Nebenkosten
Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Fotografen
im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z. B. für digitale Bildbearbeitung, Fotomodelle,
Visagisten, Stylisten, Reisen etc.).
3.5 Fälligkeit des Honorars / Kostenvorschuss
Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Aufnahmen fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, ist das
entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags
über einen längeren Zeitraum, kann der Fotograf Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Ar-
beitsaufwand verlangen. Die Nebenkosten sind zu erstatten, sobald sie beim Fotografen angefallen sind. Darüber
hinaus ist der Fotograf berechtigt, Kostenvorschüsse in angemessener Höhe zu verlangen.
3.6 Übergang der Nutzungsrechte
Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den Aufnahmen erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen
Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
3.7 Elektronische Rechnungsstellung
Der Fotograf ist berechtigt, seine Rechnung in elektronischer Form zu stellen und dem Auftraggeber zuzusenden
(§ 14 UStG). Der Auftraggeber stimmt der elektronischen Rechnungsstellung und elektronischen
Rechnungszusendung zu.
4 Archivmaterial
Archivmaterial sind Aufnahmen, die sich im Archiv des Fotografen befinden und an denen der Fotograf dem Auf-
traggeber Nutzungslizenzen in jeweils individuell vereinbartem Umfang einräumt.
4.1 Ansichtsmaterial
Aufnahmen, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Fotografen anfordert, werden nur zur Sichtung und Auswahl
zur Verfügung gestellt. Mit der Überlassung der Aufnahmen zur Sichtung und Auswahl werden keine
Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Die
Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layout-Zwecken, ebenso die Präsentation bei
Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar.
4.2 Lizenzhonorar
Für die Einräumung von Nutzungsrechten an den Aufnahmen aus dem Archiv des Fotografen ist die vertraglich
vereinbarte Nutzungslizenzgebühr zu zahlen. Sofern eine Nutzungslizenzgebühr nicht ausdrücklich vertraglich
vereinbart wurde, bestimmt sich die vom Auftraggeber zu zahlende Nutzungslizenzgebühr nach den jeweils
aktuellen Bildhonoraren der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM).
5 Nutzungsrechte
5.1 Individuelle Nutzungsrechteeinräumung/Eigenwerbung
Der Auftraggeber erwirbt an den Aufnahmen nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang.
Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten
Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu nutzen.
5.2 Keine Weiterübertragung an Dritte
Die Übertragung und/oder Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch wenn es
sich dabei um mit dem Konzern verbundene Unternehmen, Tochterunternehmen, Vertriebspartner des
Auftraggebers oder andere Redaktionen eines Verlags handelt, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Fotografen.Der Fotograf ist berechtigt, die Erteilung der Zustimmung zu der geplanten Drittnutzung von der
Zahlung eines angemessenen Lizenzhonorars abhängig zu machen.
5.3 Keine Bearbeitung
Eine Nutzung der Aufnahmen ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder
Umgestaltung (z. B. Montage, fototechnische Verfremdung, Kolorierung) und jede Veränderung bei der
Bildwiedergabe (z. B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Hiervon
ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels digitaler
Retusche.
5.4 Urheberbenennung
Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Fotograf als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen.
6 Bilddaten / digitale Bildverarbeitung
6.1 Datenüberlassung/Datenformat
Der Fotograf übergibt dem Auftraggeber die ausgewählten Aufnahmen sowie die dazugehörigen Daten, Dateien
und Datenträger (Aufnahmematerial) nach Fertigstellung des Auftrags. Das Datenformat bestimmen die Parteien
einvernehmlich. Wird keine Bestimmung getroffen, kann der Fotograf ein geeignetes Datenformat bestimmen und
einen geeigneten Datenträger auswählen. Der Fotograf ist nicht zur Archivierung der vertragsgegenständlichen
Aufnahmen auf eigenen Datenträgern verpflichtet und übernimmt keine Gewähr für das Bereithalten des Aufnah-
mematerials, nachdem das Aufnahmematerial an den Auftraggeber übergeben wurde.
6.2 Digitale Weitergabe
Die Weitergabe von digitalen Aufnahmen im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur
zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung
erfordert.
6.3 Archivierung
Die Aufnahmen dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts
digital archiviert werden. Die Speicherung der Aufnahmen in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen
Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem
Auftraggeber.
6.4 Bilddaten
Die in den Dateien der Aufnahmen enthaltenen EXIF-, IPTC- und/oder XMP-Daten dürfen vom Auftraggeber weder
verändert noch entfernt werden. Der Auftraggeber hat durch geeignete technische Mittel sicherzustellen, dass diese
Daten bei jeder Datenübermittlung, bei jeder Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei jeder
Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleiben.
7 Haftung und Schadensersatz
7.1 Haftungsumfang
Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung
des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
7.2 Haftungsausschluss für Leistungen Dritter
Schließt der Fotograf aufgrund einer entsprechenden Vollmacht im Namen und für Rechnung des Auftraggebers
einen Vertrag mit Dritten ab, so haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Personen
und Unternehmen.
7.3 Haftungsausschluss für Nutzung der Aufnahmen
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet er nicht für die
wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung.
7.4 Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen
ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind
Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder
seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner
Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
7.5 Vertragsstrafe bei Nutzungsrechteverletzung
Bei unberechtigter Nutzung, unerlaubter Nutzungsrechteüberschreitung, unberechtigter Veränderung oder
Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes an Dritte durch den Auftraggeber ist der Fotograf berechtigt, eine
Vertragsstrafe in Höhe von 200 % des vereinbarten oder – mangels Vereinbarung – des üblichen
Nutzungshonorars, mindestens jedoch 500 € pro Bild und Einzelfall zu verlangen. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
7.6 Vertragsstrafe bei fehlender/mangelhafter Urheberbenennung
Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Fotografen (Ziff. 5.4), oder wird der Name des
Fotografen mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (Ziff. 6.3), hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in
Höhe von 100 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen,
mindestens jedoch 200 € pro Bild und Einzelfall. Dem Fotografen bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines
weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.
8 Umsatzsteuer, Künstlersozialabgabe
Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt ggf. die Umsatzsteuer und die
Künstlersozialabgabe, die bei dem Fotografen eventuell für Fremdleistungen anfällt, in der jeweiligen gesetzlichen
Höhe hinzu.
9 Rücksendungen und Rücksendekosten im Widerrufsfall
1. Kostentragung durch den Kunden: Im Falle eines wirksamen Widerrufs von physischen Waren (z. B. Standard Fine Art Prints) trägt der Kunde die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
2. Rücksendung der Ware: Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf des Vertrags unterrichtet hat, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesendet wird.
3. Sorgfaltspflicht und Wertersatz: Die Fine Art Prints sind in der Originalverpackung oder einer ebenso schützenden Verpackung (z. B. knicksichere Versandrolle oder stabiler Karton) zurückzusenden, um Transportschäden zu vermeiden. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
4. Rückerstattung des Kaufpreises: Sobald die Rücksendung bei uns eingetroffen ist oder der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass die Ware abgeschickt wurde, erstatten wir den vollständigen Kaufpreis inklusive der ursprünglichen Standard-Hinsendekosten unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen. Für die Rückerstattung nutzen wir dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion verwendet wurde.
10 Terminstornierungen und Absagen von Porträtshootings
1. Kein gesetzliches Widerrufsrecht: Da es sich bei der Buchung eines Porträtshootings zu einem spezifischen Termin um eine Terminbuchung für eine Freizeitdienstleistung handelt, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Buchung ist verbindlich.
2. Stornierungsgebühren (Ausfallhonorar): Da der vereinbarte Termin exklusiv für den Kunden freigehalten wird und bei einer kurzfristigen Absage in der Regel kein Ersatzkunde gefunden werden kann, vereinbaren die Parteien für den Fall einer Absage oder Nichterscheinen des Kunden folgendes pauschaliertes Ausfallhonorar:
o Bis zu 14 Tage vor dem Termin: Die Stornierung ist kostenfrei möglich. Bereits geleistete Anzahlungen werden vollständig zurückerstattet.
o Zwischen 13 und 7 Tage vor dem Termin: Es werden 30 % des vereinbarten Gesamthonorars als Stornierungsgebühr fällig.
o Zwischen 6 und 2 Tage vor dem Termin: Es werden 50 % des vereinbarten Gesamthonorars als Stornierungsgebühr fällig.
o Ab 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: Es werden 80 % des vereinbarten Gesamthonorars fällig.
3. Nachweisrecht des Kunden: Dem Kunden bleibt es ausdrücklich unbenommen, nachzuweisen, dass dem Fotografen kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist (z. B. weil der Termin kurzfristig erfolgreich an einen anderen Kunden neu vergeben werden konnte).
4. Verschiebung bei Krankheit / Höherer Gewalt: Sollte das Shooting aufgrund von Krankheit des Kunden oder schlechtem Wetter (bei vereinbarten Outdoor-Shootings) nicht stattfinden können, kann der Termin nach rechtzeitiger Absage (spätestens bis 8:00 Uhr am Shooting-Tag) kostenfrei auf einen Ersatztermin verschoben werden.
11 Statut und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen
Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach
Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
WIDERRUFSBELEHRUNG & WIDERRUFSFORMULAR
WiderrufsrechtSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren (im Falle von physischen Fine Art Prints) in Besitz genommen haben bzw. ab dem Tag des Vertragsabschlusses (im Falle von Dienstleistungen/Shootings und digitalen Downloads).
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:[Ihr Name / Firmenname][Ihre vollständige Adresse][Ihre Telefonnummer][Ihre E-Mail-Adresse]mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können den Widerruf auch elektronisch über den auf unserer Webseite bereitgestellten Widerrufsbutton erklären.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wir können die Rückzahlung für physische Waren verweigern, bis wir die Waren wiederzurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Besondere Hinweise zum vorzeitigen Erlöschen und Ausschluss des Widerrufsrechts :
Physische Fine Art Prints (Kundenspezifische Anfertigung): Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Dies gilt für alle Fine Art Prints, die nach Ihren spezifischen Vorgaben (z. B. Individualmaße, eigener Bildausschnitt, Druck eigener Bilddateien) angefertigt werden.
Digitale Downloads:
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Dienstleistungen / Porträtshootings:
Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung vorzeitig, wenn wir diese vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung erteilt haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren. Handelt es sich um die Buchung eines Shootings zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum (Terminbuchung), besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück oder nutzen Sie unseren Online-Widerrufsbutton.)
An: Malte Scherf, Colmarer Weg 16, 14169 Berlin, E-Mailadresse: kontakt@scherf.art
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()Bestellt am ()/erhalten am ():Name des/der Verbraucher(s):Anschrift des/der Verbraucher(s):Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)Datum(*) Unzutreffendes streichen.
1 Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1 Geltungsbereich
Die Produktion von Fotos, Filmen und Videos (im Folgenden „Aufnahmen“ genannt) und die Erteilung von Lizenzen
an bereits bestehenden Aufnahmen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage nachstehender
Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern
nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden. Diese AGB gelten ab 2020. Alle früheren AGB
verlieren ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.
1.2 Fremde AGB
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht
anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der
Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2 Produktionsaufträge
Produktionsaufträge beinhalten die Anfertigung von Aufnahmen durch den Fotografen im Auftrag des
Auftraggebers.
2.1 Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Fotograf nur anzuzeigen,
wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.
2.2 Bevollmächtigung zur Beauftragung Dritter
Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit
Dritten abgeschlossen werden, ist der Fotograf bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und
für Rechnung des Auftraggebers einzugehen.
2.3 Briefing
Das Briefing des Auftraggebers bildet die Grundlage für die vom Fotografen zu erstellenden Aufnahmen und
Kalkulationen. Das Briefing hat der Auftraggeber vollständig, abschließend und schriftlich (z. B. als schriftliches
Protokoll einer Besprechung, per E-Mail etc.) an den Fotografen zu erteilen. Für den Fall, dass der Auftraggeber
dem Fotografen kein schriftliches Briefing erteilt, bilden das Pre-Production-Meeting (PPM), der bisherige E-Mail-
Verkehr zwischen dem Auftraggeber und dem Fotografen sowie die vom Fotografen angefertigten
Gedächtnisprotokolle zum PPM und Telefonnotizen die Grundlage für die Anfertigung der Aufnahmen.
2.4 Künstlerischer Gestaltungsspielraum
Bei der Anfertigung der Aufnahmen besteht für den Fotografen künstlerische Gestaltungsfreiheit, wobei jedoch die
verbindlichen Vorgaben des Auftraggebers aus Briefing, PPM und/oder mündlichen bzw. telefonischen
Anweisungen zu beachten sind. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen
ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des
Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
2.5 Mängelrügen
Ist der Auftraggeber selbst oder ein von ihm Bevollmächtigter bei der Produktion der Aufnahmen anwesend, hat
dieser die Aufnahmen noch am Set zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Fotografen unverzüglich
zu rügen, damit der Fotograf den Mangel beseitigen und neue Aufnahmen erstellen kann. Unterbleibt die
Mängelrüge, gelten die Aufnahmen als genehmigt und abgenommen.
Ist weder der Auftraggeber noch ein von ihm Bevollmächtigter bei der Produktion der Aufnahmen anwesend, wird
der Fotograf die Aufnahmen nach deren Erstellung an den Auftraggeber senden. Dieser hat die übermittelten
Aufnahmen unverzüglich auf eventuelle Mängel hin zu untersuchen.
Sind die Aufnahmen nach Ansicht des Auftraggebers mangelhaft, hat der Auftraggeber die Mangelhaftigkeit
unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 14. Tag nach Eingang der Aufnahmen gegenüber dem Fotografen
schriftlich anzuzeigen und mindestens einen Mangel zu benennen. Der Auftraggeber kann in diesem Fall die
Abnahme verweigern. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Aufnahmen als vom Auftraggeber abgenommen
(§ 640 Abs. 2 BGB).
2.6 Erreichbarkeit
Falls der Auftraggeber oder ein von ihm Bevollmächtigter bei der Produktion der Aufnahmen selbst nicht anwesend
ist, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass er oder ein von ihm Bevollmächtigter zumindest telefonisch und per
elektronischer Kommunikationsmedien (z. B. E-Mail, SMS etc.) für den Fotografen für kurzfristige Abstimmungen
und Entscheidungen ständig erreichbar ist.
2.7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Soweit der Auftraggeber für die Produktion der Aufnahmen notwendige Informationen, Gegenstände (z. B.
Produkte, Waren etc.), Freigaben etc. zu liefern hat oder sonstige für die Produktion der Aufnahmen relevante
Aufgaben selbst übernimmt (z. B. Buchung von Fotomodellen, Locations oder Catering etc.), hat der Auftraggeber
sicherzustellen, dass die Lieferung, Bereitstellung, der Zutritt zu Locations, die Anreise von Fotomodellen etc.
rechtzeitig erfolgt, sodass die Produktion der Aufnahmen pünktlich zum vereinbarten Termin beginnen kann. Sobald
dem Auftraggeber bekannt ist, dass eine rechtzeitige Lieferung, Bereitstellung, der Zutritt zur Location, die Anreise
von Fotomodellen etc. nicht möglich ist, hat er dies dem Fotografen unverzüglich anzuzeigen. Hat dies eine
Verzögerung der Aufnahmeproduktion zur Folge, und liegt die Ursache dieser Verzögerung in der Sphäre des
Auftraggebers, hat der Auftraggeber die durch die Verzögerung entstandenen Kosten (z. B. zusätzlich notwendig
gewordene Hotelübernachtungen, Location-Tage, Buchungen von Fotomodellen, Stylisten, Visagisten,
Assistenten, Umbuchungen etc.) zu tragen.
2.8 Einholung von Releases
Soweit individualvertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der Auftraggeber bei Personenaufnahmen
und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter
bestehen, verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten
Personen und der Rechtsinhaber gem. dem Kunsturhebergesetz (KUG), der Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO) sowie ggf. weiterer gesetzlicher Bestimmungen einzuholen. In diesem Fall hat der Auftraggeber den
Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die
Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
Die vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn der Fotograf die aufzunehmenden Personen oder Objekte selbst
auswählt, sofern er den Auftraggeber so rechtzeitig über die getroffene Auswahl informiert, dass dieser die
notwendigen Zustimmungserklärungen einholen oder andere geeignete Personen bzw. Objekte für die
Aufnahmearbeiten auswählen und zur Verfügung stellen kann.
2.9 Gelieferte Gegenstände
Mit den vom Auftraggeber für die Produktion gelieferten Gegenständen darf der Fotograf wie folgt verfahren:
Handelt es sich bei den vom Auftraggeber gelieferten Gegenständen um verderbliche Waren (z. B. Lebensmittel),
werden diese vom Fotografen nach Beendigung der Produktion entsorgt.
Handelt es sich bei den vom Auftraggeber gelieferten Gegenständen um nicht verderbliche Gegenstände (z. B.
Kleidung etc.) werden diese nach Beendigung der Produktion an den Auftraggeber auf dessen Kosten
zurückgesandt.
2.10 Bildauswahl
Der Fotograf wählt die Aufnahmen aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt.
Nutzungsrechte werden unter der Voraussetzung vollständiger Zahlung nur an den Aufnahmen eingeräumt, die der
Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.
3 Kündigung/Produktionshonorar/Nebenkosten/Rechnungsstellung
3.1 Kündigung
Beide Parteien können den Auftrag gemäß der gesetzlichen Vorschriften kündigen.
3.2 Zeitüberschreitung
Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat,
wesentlich überschritten, ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar
vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten
Stunden- oder Tagessatz.
3.3 Zusatzleistungen und zusätzliche Arbeiten
Zusatzleistungen und über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehende Arbeiten, insbesondere die
Anfertigung von Bildern über den bei Vertragsbeginn festgelegten Umfang hinaus, sind nach Zeitaufwand
gesondert zu vergüten.
3.4 Nebenkosten
Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Fotografen
im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z. B. für digitale Bildbearbeitung, Fotomodelle,
Visagisten, Stylisten, Reisen etc.).
3.5 Fälligkeit des Honorars / Kostenvorschuss
Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Aufnahmen fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, ist das
entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags
über einen längeren Zeitraum, kann der Fotograf Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Ar-
beitsaufwand verlangen. Die Nebenkosten sind zu erstatten, sobald sie beim Fotografen angefallen sind. Darüber
hinaus ist der Fotograf berechtigt, Kostenvorschüsse in angemessener Höhe zu verlangen.
3.6 Übergang der Nutzungsrechte
Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den Aufnahmen erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen
Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
3.7 Elektronische Rechnungsstellung
Der Fotograf ist berechtigt, seine Rechnung in elektronischer Form zu stellen und dem Auftraggeber zuzusenden
(§ 14 UStG). Der Auftraggeber stimmt der elektronischen Rechnungsstellung und elektronischen
Rechnungszusendung zu.
4 Archivmaterial
Archivmaterial sind Aufnahmen, die sich im Archiv des Fotografen befinden und an denen der Fotograf dem Auf-
traggeber Nutzungslizenzen in jeweils individuell vereinbartem Umfang einräumt.
4.1 Ansichtsmaterial
Aufnahmen, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Fotografen anfordert, werden nur zur Sichtung und Auswahl
zur Verfügung gestellt. Mit der Überlassung der Aufnahmen zur Sichtung und Auswahl werden keine
Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Die
Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layout-Zwecken, ebenso die Präsentation bei
Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar.
4.2 Lizenzhonorar
Für die Einräumung von Nutzungsrechten an den Aufnahmen aus dem Archiv des Fotografen ist die vertraglich
vereinbarte Nutzungslizenzgebühr zu zahlen. Sofern eine Nutzungslizenzgebühr nicht ausdrücklich vertraglich
vereinbart wurde, bestimmt sich die vom Auftraggeber zu zahlende Nutzungslizenzgebühr nach den jeweils
aktuellen Bildhonoraren der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM).
5 Nutzungsrechte
5.1 Individuelle Nutzungsrechteeinräumung/Eigenwerbung
Der Auftraggeber erwirbt an den Aufnahmen nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang.
Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten
Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu nutzen.
5.2 Keine Weiterübertragung an Dritte
Die Übertragung und/oder Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch wenn es
sich dabei um mit dem Konzern verbundene Unternehmen, Tochterunternehmen, Vertriebspartner des
Auftraggebers oder andere Redaktionen eines Verlags handelt, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Fotografen.Der Fotograf ist berechtigt, die Erteilung der Zustimmung zu der geplanten Drittnutzung von der
Zahlung eines angemessenen Lizenzhonorars abhängig zu machen.
5.3 Keine Bearbeitung
Eine Nutzung der Aufnahmen ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder
Umgestaltung (z. B. Montage, fototechnische Verfremdung, Kolorierung) und jede Veränderung bei der
Bildwiedergabe (z. B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Hiervon
ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels digitaler
Retusche.
5.4 Urheberbenennung
Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Fotograf als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen.
6 Bilddaten / digitale Bildverarbeitung
6.1 Datenüberlassung/Datenformat
Der Fotograf übergibt dem Auftraggeber die ausgewählten Aufnahmen sowie die dazugehörigen Daten, Dateien
und Datenträger (Aufnahmematerial) nach Fertigstellung des Auftrags. Das Datenformat bestimmen die Parteien
einvernehmlich. Wird keine Bestimmung getroffen, kann der Fotograf ein geeignetes Datenformat bestimmen und
einen geeigneten Datenträger auswählen. Der Fotograf ist nicht zur Archivierung der vertragsgegenständlichen
Aufnahmen auf eigenen Datenträgern verpflichtet und übernimmt keine Gewähr für das Bereithalten des Aufnah-
mematerials, nachdem das Aufnahmematerial an den Auftraggeber übergeben wurde.
6.2 Digitale Weitergabe
Die Weitergabe von digitalen Aufnahmen im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur
zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung
erfordert.
6.3 Archivierung
Die Aufnahmen dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts
digital archiviert werden. Die Speicherung der Aufnahmen in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen
Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem
Auftraggeber.
6.4 Bilddaten
Die in den Dateien der Aufnahmen enthaltenen EXIF-, IPTC- und/oder XMP-Daten dürfen vom Auftraggeber weder
verändert noch entfernt werden. Der Auftraggeber hat durch geeignete technische Mittel sicherzustellen, dass diese
Daten bei jeder Datenübermittlung, bei jeder Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei jeder
Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleiben.
7 Haftung und Schadensersatz
7.1 Haftungsumfang
Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung
des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
7.2 Haftungsausschluss für Leistungen Dritter
Schließt der Fotograf aufgrund einer entsprechenden Vollmacht im Namen und für Rechnung des Auftraggebers
einen Vertrag mit Dritten ab, so haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Personen
und Unternehmen.
7.3 Haftungsausschluss für Nutzung der Aufnahmen
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet er nicht für die
wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung.
7.4 Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen
ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind
Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder
seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner
Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
7.5 Vertragsstrafe bei Nutzungsrechteverletzung
Bei unberechtigter Nutzung, unerlaubter Nutzungsrechteüberschreitung, unberechtigter Veränderung oder
Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes an Dritte durch den Auftraggeber ist der Fotograf berechtigt, eine
Vertragsstrafe in Höhe von 200 % des vereinbarten oder – mangels Vereinbarung – des üblichen
Nutzungshonorars, mindestens jedoch 500 € pro Bild und Einzelfall zu verlangen. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
7.6 Vertragsstrafe bei fehlender/mangelhafter Urheberbenennung
Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Fotografen (Ziff. 5.4), oder wird der Name des
Fotografen mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (Ziff. 6.3), hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in
Höhe von 100 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen,
mindestens jedoch 200 € pro Bild und Einzelfall. Dem Fotografen bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines
weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.
8 Umsatzsteuer, Künstlersozialabgabe
Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt ggf. die Umsatzsteuer und die
Künstlersozialabgabe, die bei dem Fotografen eventuell für Fremdleistungen anfällt, in der jeweiligen gesetzlichen
Höhe hinzu.
9 Rücksendungen und Rücksendekosten im Widerrufsfall
1. Kostentragung durch den Kunden: Im Falle eines wirksamen Widerrufs von physischen Waren (z. B. Standard Fine Art Prints) trägt der Kunde die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
2. Rücksendung der Ware: Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf des Vertrags unterrichtet hat, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesendet wird.
3. Sorgfaltspflicht und Wertersatz: Die Fine Art Prints sind in der Originalverpackung oder einer ebenso schützenden Verpackung (z. B. knicksichere Versandrolle oder stabiler Karton) zurückzusenden, um Transportschäden zu vermeiden. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
4. Rückerstattung des Kaufpreises: Sobald die Rücksendung bei uns eingetroffen ist oder der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass die Ware abgeschickt wurde, erstatten wir den vollständigen Kaufpreis inklusive der ursprünglichen Standard-Hinsendekosten unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen. Für die Rückerstattung nutzen wir dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion verwendet wurde.
10 Terminstornierungen und Absagen von Porträtshootings
1. Kein gesetzliches Widerrufsrecht: Da es sich bei der Buchung eines Porträtshootings zu einem spezifischen Termin um eine Terminbuchung für eine Freizeitdienstleistung handelt, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Buchung ist verbindlich.
2. Stornierungsgebühren (Ausfallhonorar): Da der vereinbarte Termin exklusiv für den Kunden freigehalten wird und bei einer kurzfristigen Absage in der Regel kein Ersatzkunde gefunden werden kann, vereinbaren die Parteien für den Fall einer Absage oder Nichterscheinen des Kunden folgendes pauschaliertes Ausfallhonorar:
o Bis zu 14 Tage vor dem Termin: Die Stornierung ist kostenfrei möglich. Bereits geleistete Anzahlungen werden vollständig zurückerstattet.
o Zwischen 13 und 7 Tage vor dem Termin: Es werden 30 % des vereinbarten Gesamthonorars als Stornierungsgebühr fällig.
o Zwischen 6 und 2 Tage vor dem Termin: Es werden 50 % des vereinbarten Gesamthonorars als Stornierungsgebühr fällig.
o Ab 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: Es werden 80 % des vereinbarten Gesamthonorars fällig.
3. Nachweisrecht des Kunden: Dem Kunden bleibt es ausdrücklich unbenommen, nachzuweisen, dass dem Fotografen kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist (z. B. weil der Termin kurzfristig erfolgreich an einen anderen Kunden neu vergeben werden konnte).
4. Verschiebung bei Krankheit / Höherer Gewalt: Sollte das Shooting aufgrund von Krankheit des Kunden oder schlechtem Wetter (bei vereinbarten Outdoor-Shootings) nicht stattfinden können, kann der Termin nach rechtzeitiger Absage (spätestens bis 8:00 Uhr am Shooting-Tag) kostenfrei auf einen Ersatztermin verschoben werden.
11 Statut und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen
Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach
Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
WIDERRUFSBELEHRUNG & WIDERRUFSFORMULAR
WiderrufsrechtSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren (im Falle von physischen Fine Art Prints) in Besitz genommen haben bzw. ab dem Tag des Vertragsabschlusses (im Falle von Dienstleistungen/Shootings und digitalen Downloads).
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:[Ihr Name / Firmenname][Ihre vollständige Adresse][Ihre Telefonnummer][Ihre E-Mail-Adresse]mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können den Widerruf auch elektronisch über den auf unserer Webseite bereitgestellten Widerrufsbutton erklären.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wir können die Rückzahlung für physische Waren verweigern, bis wir die Waren wiederzurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Besondere Hinweise zum vorzeitigen Erlöschen und Ausschluss des Widerrufsrechts :
Physische Fine Art Prints (Kundenspezifische Anfertigung): Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Dies gilt für alle Fine Art Prints, die nach Ihren spezifischen Vorgaben (z. B. Individualmaße, eigener Bildausschnitt, Druck eigener Bilddateien) angefertigt werden.
Digitale Downloads:
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Dienstleistungen / Porträtshootings:
Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung vorzeitig, wenn wir diese vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung erteilt haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren. Handelt es sich um die Buchung eines Shootings zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum (Terminbuchung), besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück oder nutzen Sie unseren Online-Widerrufsbutton.)
An: Malte Scherf, Colmarer Weg 16, 14169 Berlin, E-Mailadresse: kontakt@scherf.art
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()Bestellt am ()/erhalten am ():Name des/der Verbraucher(s):Anschrift des/der Verbraucher(s):Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)Datum(*) Unzutreffendes streichen.